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SG Berlin, 22.08.2012 - S 28 KR 631/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- SG Aachen, 07.07.2020 - S 14 KR 560/19
Rückforderung des Teils einer Vergütung für Krankenhausbehandlung die auf der …
Anders als im Fall des o. a. Urteils des BSG vom 18.07.2013 (B 3 KR 25/12 R) zum Erfordernis der "Gewährleistung einer ständigen ärztlichen Anwesenheit" im OPS 8-980 - indem auch schon die tatsächliche ständige Anwesenheit eines Arztes im konkreten Behandlungsfall zweifelhaft war (…vgl. a.a.O., Rn. 19) - hat das BSG den Vergütungsanspruch des Krankenhauses im Urteil vom 14.10.2014 (…a.a.O. -, Rn. 14) und in der Parallelentscheidung mit Urteil vom 10.03.2015 (…B 1 KR 4/15 R -, Rn. 14, juris) - trotz der entsprechenden Begründung der Krankenkasse - jedoch gerade nicht aufgrund einer vom konkreten Behandlungsfall unabhängigen Sicherstellung einer fachärztlichen Behandlungsleitung "unter allen - vor-hersehbaren - Umständen" verneint, sondern hat die tatsächliche Übernahme der Be-handlungsleitung/ die tatsächliche Anwesenheit während der wöchentlichen Teambespre-chung im konkreten Behandlungsfall geprüft (vgl. auch: Landessozialgericht Baden-Württemberg…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 5 KR 4875/14 -, Rn. 37, juris; SG Aachen…, Urteil vom 23. April 2013 - S 13 KR 214/12 -, Rn. 18, juris ; SG Aachen…, Urteil vom 23. April 2013 - S 13 KR 212/12 -, Rn. 17; SG Magdeburg…, Urteil vom 30. Juli 2013 - S 45 KR 75/11 WA -, Rn. 44, juris; SG Berlin, Urteil vom 22. August 2012 - S 28 KR 631/09 -, Rn. 27, juris), die sich nicht als Strukturvoraussetzung begreifen lässt (vgl. zur Charakteristik eines Strukturmerkmals nunmehr auch § 275 Abs. 2-3 SGB V in der seit Januar 2020 gültigen Fassung).